Rechtsprechung
LG Magdeburg, 03.05.2016 - 11 O 1912/15 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,10575) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 1 Abs 1 HaftPflG, § 13 Abs 3 S 1 HaftPflG, § 823 Abs 1 BGB
Haftung des Straßenbahnbetreibers: Sturz eines stehenden Fahrgastes bei einer Bremsung vor einer Haltestelle - rabüro.de
Zur Frage der Haftung des Straßenbahnbetreibers wegen Sturz eines stehenden Fahrgastes bei einer Bremsung vor einer Haltestelle
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 03.06.2008 - VI ZR 223/07
Umfang der Verkehrssicherungspflicht des Betreibers einer Trampolinanlage
Auszug aus LG Magdeburg, 03.05.2016 - 11 O 1912/15
Auch ein allgemeines Verbot andere vor Selbstgefährdung zu bewahren gibt es nicht (BGH VersR 2008, 1083). - BGH, 17.02.2004 - VI ZR 69/03
Haftung des Eisenbahninfrastrukturunternehmens für Schäden an einem Eisenbahnzug
Auszug aus LG Magdeburg, 03.05.2016 - 11 O 1912/15
bb) Unter einem unabwendbaren Ereignis versteht man objektiv ein betriebsfremdes von außen kommendes Ereignis, das entweder durch elementare Naturkräfte oder durch dritte Personen verursacht worden ist (etwa BGH NJW-RR 2004, 959). - OLG Frankfurt, 03.06.2013 - 4 U 42/13
Höhere Gewalt im Sinne von § 1 II HaftPflG (Fahrrad auf Schienen)
Auszug aus LG Magdeburg, 03.05.2016 - 11 O 1912/15
Bereits nur eine allgemeine oder abstrakte Vorhersehbarkeit eines Verkehrsereignisses überspannt bereits den Sorgfaltsmaßstab des § 13 Abs. 3 Satz 2 HaftpflG, weil es stets auf die Vorhersehbarkeit und Vermeidbarkeit eines konkreten Ereignisses ankommt (zusammenfassend etwa bei OLG Frankfurt, MDR 2013, 1459, bei juris Rn 5).