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   LG Magdeburg, 03.05.2016 - 11 O 1912/15   

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https://dejure.org/2016,10575
LG Magdeburg, 03.05.2016 - 11 O 1912/15 (https://dejure.org/2016,10575)
LG Magdeburg, Entscheidung vom 03.05.2016 - 11 O 1912/15 (https://dejure.org/2016,10575)
LG Magdeburg, Entscheidung vom 03. Mai 2016 - 11 O 1912/15 (https://dejure.org/2016,10575)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 1 Abs 1 HaftPflG, § 13 Abs 3 S 1 HaftPflG, § 823 Abs 1 BGB
    Haftung des Straßenbahnbetreibers: Sturz eines stehenden Fahrgastes bei einer Bremsung vor einer Haltestelle

  • rabüro.de

    Zur Frage der Haftung des Straßenbahnbetreibers wegen Sturz eines stehenden Fahrgastes bei einer Bremsung vor einer Haltestelle

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.06.2008 - VI ZR 223/07

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht des Betreibers einer Trampolinanlage

    Auszug aus LG Magdeburg, 03.05.2016 - 11 O 1912/15
    Auch ein allgemeines Verbot andere vor Selbstgefährdung zu bewahren gibt es nicht (BGH VersR 2008, 1083).
  • BGH, 17.02.2004 - VI ZR 69/03

    Haftung des Eisenbahninfrastrukturunternehmens für Schäden an einem Eisenbahnzug

    Auszug aus LG Magdeburg, 03.05.2016 - 11 O 1912/15
    bb) Unter einem unabwendbaren Ereignis versteht man objektiv ein betriebsfremdes von außen kommendes Ereignis, das entweder durch elementare Naturkräfte oder durch dritte Personen verursacht worden ist (etwa BGH NJW-RR 2004, 959).
  • OLG Frankfurt, 03.06.2013 - 4 U 42/13

    Höhere Gewalt im Sinne von § 1 II HaftPflG (Fahrrad auf Schienen)

    Auszug aus LG Magdeburg, 03.05.2016 - 11 O 1912/15
    Bereits nur eine allgemeine oder abstrakte Vorhersehbarkeit eines Verkehrsereignisses überspannt bereits den Sorgfaltsmaßstab des § 13 Abs. 3 Satz 2 HaftpflG, weil es stets auf die Vorhersehbarkeit und Vermeidbarkeit eines konkreten Ereignisses ankommt (zusammenfassend etwa bei OLG Frankfurt, MDR 2013, 1459, bei juris Rn 5).
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